Abmahnmissbrauch

Im Wettbewerb gibt es ein legitimes Interesse, dass Wettbewerber gesetzliche Verstöße rügen können. Abmahnungen sind daher ein wichtiges Instrument zur „Selbstreinigung" im Wettbewerb.

Nicht hinnehmbar ist aber die Situation, dass einige Unternehmen und Anwälte aus kostenpflichtigen Abmahnungen eine Einnahmequelle zu machen versuchen, ohne dass sie an der konkreten Abmahnung aus Wettbewerbsgründen ein Interesse haben. Bei Streitwerten in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro, die durch die Gerichte regelmäßig festgesetzt werden, entstehen für eine Abmahnung Kosten von 500 bis über 1000 Euro. Für viele Kleinunternehmer wirkt sich diese Praxis äußert schädlich, teilweise sogar existenzvernichtend aus.

Eine Hauptursache ist die Vielzahl und die Komplexität der Regelungen, die gewerbliche Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr und damit auch auf dem eBay-Marktplatz zu beachten haben. Diese Situation wird noch dadurch verschärft, dass die Gerichte unterschiedlich entscheiden und sich so die Urteile zur Ausgestaltung konkreter Pflichten teilweise widersprechen. Dann weiß ein Verkäufer kaum noch, wie er sich verhalten soll.

Die Gerichte nutzen die schon bestehenden Möglichkeiten nicht oder nur teilweise, um missbräuchliche Abmahnungen zu sanktionieren. Durch die Möglichkeit am „Begehungsort" zu klagen (sog. „fliegender Gerichtsstand") können Gerichte vom Abmahnenden in ganz Deutschland angerufen werden. Dieser kann sich also das Gericht aussuchen, das seine eigene Rechtsauffassung unterstützt und für ihn attraktiv hohe Streitwerte ansetzt.

Zur Lösung des Problems sind verschiedene Ansätze möglich, so beispielsweise eine gesetzliche Senkung des Streitwerts oder eine gesetzliche Kappung der Gebührenerstattung bei Erstabmahnungen. Auch ist es denkbar, den Kreis der Abmahnberechtigten zu begrenzen. Daneben setzt sich eBay für eine Klarstellung und Vereinfachung von komplizierten Rechtsnormen (insbesondere im Fernabsatzrecht) ein.

Weitere rechtliche Informationen und Hilfestellungen, wie Sie Rechtsverstöße verhindern und damit die Gefahr von Abmahnungen verringern können, finden Sie auf unserem Rechtsportal.