Freier Warenverkehr

Natürlich gibt es Dinge, die auf dem eBay-Marktplatz nicht gehandelt werden dürfen. Das ist nicht anders als in der „Offline-Welt". Allerdings sollten alle legal handelbaren und erworbenen Gegenstände grundsätzlich auch weiterverkauft werden dürfen. Wenn Sie eine Sache nicht mehr haben möchten, sollten Sie diese auch problemlos auf eBay verkaufen können. Daher sprechen wir uns klar gegen wettbewerbsbeschränkende Regelungen zum Weiterverkauf legal erworbener Waren aus. Wo solche Regelungen vorgegeben werden, sollte aus unserer Sicht genau geprüft werden, ob für solche Einschränkungen eine hinreichende Rechtfertigung gegeben ist und sie nicht einfach nur der Beschränkung des freien Wettbewerbs dienen.

Auch wollen wir, dass Sie möglichst alle Dinge, für die Sie sich interessieren, auch auf unserem Marktplatz finden können. Problematisch ist es daher, wenn einige Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung die Belieferung von Händlern mit (Marken-)produkten davon abhängig machen, dass diese sich vertraglich verpflichten, die Produkte generell nicht im Internethandel oder jedenfalls nicht über Online-Marktplätze wie eBay anzubieten. Besonders problematisch für den Wettbewerb wird die Situation dann, wenn das Unternehmen ein Quasi-Monopol hat, Händler aber darauf angewiesen sind, die Waren anzubieten, um für Kunden attraktiv zu sein.

Vertriebsbeschränkungen sind grundsätzlich Eingriffe in den freien Wettbewerb und bedürfen aus unserer Sicht daher in jedem Einzelfall einer sachlichen Überprüfung. Hier zu klareren Regelungen zu kommen, die Missbräuche verhindern, bei denen die Vorgaben tatsächlich nur dem Schutz eines bestimmten vom Hersteller vorgegebenen Preisniveaus dienen, ist ein Anliegen unserer Arbeit: Im Sinne der Online-Händler, aber auch im Sinne der Verbraucher, die den kostengünstigen und effizienten Vertriebsstrukturen des Internets für den günstigen Einkauf nutzen wollen.