Im Wettbewerb gibt es ein legitimes Interesse, dass
Wettbewerber gesetzliche Verstöße rügen können. Abmahnungen
sind daher ein wichtiges Instrument zur „Selbstreinigung" im Wettbewerb.
Nicht hinnehmbar ist aber die Situation,
dass einige Unternehmen und Anwälte aus kostenpflichtigen Abmahnungen eine
Einnahmequelle zu machen versuchen, ohne dass sie an der konkreten Abmahnung
aus Wettbewerbsgründen ein Interesse haben. Bei Streitwerten in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro, die durch die
Gerichte regelmäßig festgesetzt werden, entstehen für eine Abmahnung Kosten von
500 bis über 1000 Euro. Für viele Kleinunternehmer wirkt sich diese Praxis äußert
schädlich, teilweise sogar existenzvernichtend aus.
Eine Hauptursache ist die Vielzahl und die
Komplexität der Regelungen, die gewerbliche Verkäufer im elektronischen
Geschäftsverkehr und damit auch auf dem eBay-Marktplatz zu beachten haben.
Diese Situation wird noch dadurch verschärft, dass die Gerichte unterschiedlich
entscheiden und sich so die Urteile zur Ausgestaltung konkreter Pflichten teilweise
widersprechen. Dann weiß ein Verkäufer kaum noch, wie er sich verhalten soll.
Die Gerichte nutzen die schon bestehenden Möglichkeiten
nicht oder nur teilweise, um missbräuchliche Abmahnungen zu sanktionieren.
Durch die Möglichkeit am „Begehungsort" zu klagen (sog. „fliegender Gerichtsstand")
können Gerichte vom Abmahnenden in ganz Deutschland angerufen werden. Dieser
kann sich also das Gericht aussuchen, das seine eigene Rechtsauffassung unterstützt
und für ihn attraktiv hohe Streitwerte ansetzt.
Zur Lösung des Problems sind verschiedene Ansätze möglich,
so beispielsweise eine gesetzliche Senkung des Streitwerts oder eine
gesetzliche Kappung der Gebührenerstattung bei Erstabmahnungen. Auch ist es
denkbar, den Kreis der Abmahnberechtigten zu begrenzen. Daneben setzt sich eBay
für eine Klarstellung und Vereinfachung von komplizierten Rechtsnormen (insbesondere
im Fernabsatzrecht) ein.
Weitere rechtliche Informationen und Hilfestellungen,
wie Sie Rechtsverstöße verhindern und damit die Gefahr von Abmahnungen verringern
können, finden Sie auf unserem Rechtsportal.
Thema: Komplizierte Vorschriften für den Fernabsatz