Thema: Komplizierte Vorschriften für den Fernabsatz

Viele Vorschriften, die für den Verkauf von Waren im Internet gelten, sind unnötig komplex und für den im Online-Handel Gewerbetreibenden kaum mehr verständlich, so dass es leicht zu geringfügigen Rechtsverstößen kommen kann. Auch geringfügige Verstöße können bereits zu Abmahnungen, teilweise von nur vermeintlichen Konkurrenten führen, deren finanzielle Folgen durch geforderte Anwaltsgebühren oft in keinem Verhältnis mehr zu Art und Schwere des Verstoßes stehen (Abmahnmissbrauch).

Die komplizierten Vorschriften dienen dabei oft nicht einmal mehr ihrem eigentlichen und sehr richtigen Ziel: Dem Schutz des Verbrauchers. Wird der Verbraucher mit zu vielen Informationen überflutet und sind seine Rechte zu kompliziert gestaltet, wird ihn dies eher von dem für ihn oft günstigeren Kauf über das Internet abhalten. Ziel einer ausbalancierten Rechtssetzung muss an dieser Stelle sein, die oft parallel laufenden Interessen von Händlern und Verbrauchern auf klare, einfache Regeln und möglichst viel Transparenz aufzunehmen und, wo nötig, eine gerechte Balance zu finden.

Vorschriften, die gewerbliche Händler einhalten müssen, finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten: Im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Preisangabenverordnung, dem Telemediengesetz und zahlreichen Spezialgesetzen, wie in der BGB-Informationspflichtenverordnung. Diese enthält auch den Text einer Musterwiderrufsbelehrung. Einige Gerichte haben den Mustertext für unwirksam erklärt, was zu weiteren Abmahnungen führt. Die Überarbeitung der Musterwiderrufsbelehrung wird hier hoffentlich für Abhilfe sorgen.

Besondere Probleme entstehen heute dadurch, dass das deutsche Recht - in Abweichung von der zugrundeliegenden europäischen Fernabsatzrichtlinie - bereits die vorvertragliche Information des Verbrauchers in Textform verlangt, wozu nach gängiger Rechtsprechung eine Webseite nicht zählt. Die europäische Richtlinie unterscheidet hier richtigerweise zwischen der vorvertraglichen Information, die eben auch durch Hinweise auf einer Webseite erfolgen kann, und der anschließenden Bereitstellung der Information in dauerhafter Form, damit der Verbraucher seine Rechte später nachlesen kann.

Komplizierte Rechtsvorschriften sollten auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden. Unsere Nutzer müssen sich auf rechtssichere Vorschriften verlassen können. Die umfangreichen vorvertraglichen Informationspflichten sollten nicht schon in Textform erfolgen müssen, d.h. eine Information auf einer Webseite sollte zunächst ausreichen. Es genügt vollkommen - wie die europäische Richtlinie es vorsieht - wenn zunächst vor Vertragsschluss in geeigneter und klar erkennbarer Form die Pflichtinformationen mitgeteilt und sie nach Vertragsschluss dann noch einmal in dauerhafter, d.h. geschriebener Form dem Kunden für eventuelles Nachschlagen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere rechtliche Informationen und Hilfestellungen, wie Sie solche Rechtsverstöße verhindern können, finden Sie auf unserem Rechtsportal. Sollten dort Vorschriften nicht genannt sein, deren Beachtung ihnen besondere Schwierigkeiten bereiten (weil sie z.B. zu kompliziert sind), kontaktieren Sie uns.

Thema: Sicherheit und Vertrauen im Netz


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