Viele Vorschriften, die für
den Verkauf von Waren im Internet gelten, sind unnötig komplex und für den im
Online-Handel Gewerbetreibenden kaum mehr verständlich, so dass es leicht zu
geringfügigen Rechtsverstößen kommen kann. Auch geringfügige Verstöße können bereits
zu Abmahnungen, teilweise von nur vermeintlichen Konkurrenten führen, deren
finanzielle Folgen durch geforderte Anwaltsgebühren oft in keinem Verhältnis
mehr zu Art und Schwere des Verstoßes stehen
(Abmahnmissbrauch).
Die komplizierten
Vorschriften dienen dabei oft nicht einmal mehr ihrem eigentlichen und sehr
richtigen Ziel: Dem Schutz des Verbrauchers. Wird der Verbraucher mit zu vielen
Informationen überflutet und sind seine
Rechte zu kompliziert gestaltet, wird ihn dies eher von dem für ihn oft günstigeren
Kauf über das Internet abhalten. Ziel einer ausbalancierten Rechtssetzung muss
an dieser Stelle sein, die oft parallel laufenden Interessen von Händlern und
Verbrauchern auf klare, einfache Regeln und möglichst viel Transparenz
aufzunehmen und, wo nötig, eine gerechte Balance zu finden.
Vorschriften, die gewerbliche Händler einhalten
müssen, finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten: Im Bürgerlichen
Gesetzbuch, in der Preisangabenverordnung, dem Telemediengesetz und zahlreichen
Spezialgesetzen, wie in der BGB-Informationspflichtenverordnung. Diese enthält
auch den Text einer Musterwiderrufsbelehrung. Einige Gerichte haben den Mustertext
für unwirksam erklärt, was zu weiteren Abmahnungen führt. Die Überarbeitung der Musterwiderrufsbelehrung wird hier hoffentlich für Abhilfe sorgen.
Besondere Probleme entstehen heute dadurch, dass
das deutsche Recht - in Abweichung von der zugrundeliegenden europäischen
Fernabsatzrichtlinie - bereits die vorvertragliche Information des Verbrauchers
in Textform verlangt, wozu nach gängiger Rechtsprechung eine Webseite nicht
zählt. Die europäische Richtlinie unterscheidet hier richtigerweise zwischen
der vorvertraglichen Information, die eben auch durch Hinweise auf einer
Webseite erfolgen kann, und der anschließenden Bereitstellung der Information
in dauerhafter Form, damit der Verbraucher seine Rechte später nachlesen kann.
Komplizierte Rechtsvorschriften sollten auf ihre
Praxistauglichkeit hin überprüft werden. Unsere Nutzer müssen sich auf rechtssichere
Vorschriften verlassen können. Die umfangreichen vorvertraglichen
Informationspflichten sollten nicht schon in Textform erfolgen müssen, d.h.
eine Information auf einer Webseite sollte zunächst ausreichen. Es genügt
vollkommen - wie die europäische Richtlinie es vorsieht - wenn zunächst vor
Vertragsschluss in geeigneter und klar erkennbarer Form die
Pflichtinformationen mitgeteilt und sie nach Vertragsschluss dann noch einmal
in dauerhafter, d.h. geschriebener Form dem Kunden für eventuelles Nachschlagen
zur Verfügung gestellt werden.
Weitere rechtliche Informationen und Hilfestellungen,
wie Sie solche Rechtsverstöße verhindern können, finden Sie auf unserem Rechtsportal. Sollten dort Vorschriften nicht genannt sein,
deren Beachtung ihnen besondere Schwierigkeiten bereiten (weil sie z.B. zu
kompliziert sind),
kontaktieren Sie uns.
Thema: Sicherheit und Vertrauen im Netz